Staatlich akkreditierte Zertifizierungsstelle
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Aktuelles
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Information zur Zertifizierung von Fachfirmen für Wasserlöschanlagen gemäß ÖNORM F 3072
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die ÖNORM F 3072 (Planung, Projektierung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Wasserlöschanlagen) ist am 2011-08-15
erstmals erschienen. Diese Norm regelt im Abschnitt 6 die Anforderungen an die Fachfirma und deren Pflichten und legt im normativen
Anhang B die Kompetenzkriterien an Fachfirmen fest.
Mit dem Erscheinen der ÖNORM F 3072 wurde Seitens des VB-Cert die bisher angewandte ÖZS Richtlinie zurückgezogen.
Zu allererst möchte wir Ihnen mitteilen, dass der VB-Cert noch nicht für die ÖNORM F 3072 akkreditiert ist (aber natürlich bereits darum
angesucht hat), da dafür ein eigenes Audit „unter Beobachtung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend notwendig ist (geplant ist dieses bis zum Sommer 2012)
und anschließend ein vorgegebener Behördenweg durchlaufen werden muss.
Zu Ihrer ersten Information haben wir aber im Downloadbereich bereits jetzt den Antrag und die Richtlinien für die Zertifizierung als
Fachfirma für Wasserlöschanlagen gemäß ÖNORM F 3072 veröffentlicht (siehe Bereich "Downloads").
Das Zertifizierungsverfahren gemäß ÖNORM F 3072 erfolgt in 2 Schritten
(siehe Abschnitt 2 der Zertifizierungsrichtlinie):
a) Allgemeine Anforderungen an zu zertifizierende Fachfirmen (inklusive Mindestqualifikation für die verantwortliche Person):
Diese Anforderungen sind im schriftlichen Weg vorab zu erbringen.
Erst nach der kompletten Erfüllung dieser Anforderungen kann Punkt b) starten
b) Anforderungen an zu zertifizierende Fachfirmen, die an deren Standort zu prüfen sind:
Diese Anforderungen werden in einen Audit bei Ihnen direkt vor Ort überprüft.
Es steht Ihnen frei, bereits jetzt einen Antrag auf Zertifizierung als Fachfirma für Wasserlöschanlagen zu stellen, es können auch
bereits jetzt die Unterlagen für die Allgemeinen Anforderungen (siehe Punkt a)) beigebracht werden.
Wir ersuchen jedoch um Verständnis, dass bis zum absolvierten Witness-Audit des VB-Cert durch das Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und
Jugend keine Audits vor Ort (siehe Punkt b)) durchgeführt werden können.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung!
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Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen und Brandfallsteuerungen
Speziell: Verlegung von Kabeln und/oder die Montage von Meldersockeln und Gehäusen
In der ÖNORM F 3070 wird gefordert, dass die entsprechende Leistung der einzelnen Phasen - Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen und Brandfallsteuerungen - durch ausschließlich von hierfür zertifizierte Fachfirmen durchgeführt werden dürfen.
Eine Ausnahme von dieser Anforderung ist jedoch, dass die Verlegung von Kabeln sowie die Montage der Melder und Signalgeräten auch an
NICHT-zertifizierte Sub-Unternehmen vergeben werden kann.
Die Vergabe dieser Arbeiten an Sub-Unternehmen entbindet die zertifizierte Fachfirma jedoch nicht von ihrer Gesamtverantwortung für die durchgeführten Arbeiten!
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Information zu Umbau, Ausbau und Instandhaltung von Altanlagen
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