Zertifizierungsstelle des Vereins zur Förderung einheitlicher Standards im Vorbeugenden Brandschutz
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Aktuelles

Staatliche akkreditierte Zertifizierungsstelle gemäß ÖVE/ÖNORM ISO/IEC 17065

 

  • Neues Inspektionsprotokoll für Tätigkeiten der Unterwiesenen Person (UP) gemäß ÖNORM F 3072:2023 verfügbar

    Mit der Neuerscheinung der ÖNORM F 3072 gab es auch geringfügige Änderung bzw. Erweiterungen im Umfang der Tätigkeiten der Unterwiesenen Person (UP).

    Das Protokoll wurde vom VB-Cert überarbeitet und ist ab sofort kostenlos für Sie downloadbar: Inspektionsprotokoll für Tätigkeiten der Unterwiesenen Person (UP) gemäß ÖNORM F 3072:2023



  • Neue TRVB 127 S inklusive neuem Installationsattest verfügbar

    Die TRVB 127 S - Sprinkleranlagen - ist am 2023-05-05 neu erschienen.

    Mit dieser Neuerscheinung wurde auch eine aktualisierte Version des Installationsattestes veröffentlicht.

    Das neue Installationsattest wurde als Anhang Z in die TRVB 127 S:2023 aufgenommen und ist ab sofort bei allen neu errichteten Wasserlöschanlagen zu verwenden.

    Es ist ab sofort kostenlos für Sie downloadbar: Installationsattest für Wasserlöschsysteme



  • Neuer Erlass des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezüglich Automatischer Gaslöschanlagen

    Vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft wurde einen neuer Erlass über Automatische Gaslöschanlagen veröffentlicht.

    Im Erlass BMAW-A - II/A/2 - 2023-0.126.103 wird über die nachfolgenden gasförmigen Löschmittel

    - Inertgase: CO2, Ar (IG-01), N2 (IG-100), Inergen (IG-541), Argonite (IG-55)

    - Chemische Löschgase: FM200, Trigon, Novec 1230/5112

    und die für Automatische Gaslöschanlagen in Arbeitsstätten wesentlichen Sicherheits- und Warneinrichtungen aus Sicht des ArbeitnehmerInnenschutzes informiert.

    Mit der Verlautbarung dieses Erlasses am 2023-03-07 wurden gleichzeitig folgende Erlässe aufgehoben:

    - BMASK-461.304/0014-VII/A/2/2011 Arbeitsstätten; Automatische Gaslöschanlagen
    - 61.310/2-2/94 Einsatz des Feuerlöschmittels INERGEN als Ersatz für Halon in Flutungsanlagen
    - 61.310/3-2/94 Einsatz des Feuerlöschmittels TRIGON 300 als Ersatz für Halon in Flutungsanlagen
    - 61.310/3-2/96 Einsatz von Halonersatz FM 200 als Feuerlöschmittel in Flutungsanlagen
    - 61.310/6-2/94 Einsatz des Feuerlöschmittels 3M CEA 410 in stationären Löschanlagen als Ersatz für Halon
    - 61.310/13-2/96 Einsatz von Halonersatz "Tenergen" als Feuerlöschmittel in Flutungsanlagen



  • Information zum Thema "Allfällige Anforderungen an die Rückführbarkeit von Messergebnissen – Kalibrierungsnotwendigkeiten"

    Vom TRVB-Arbeitskreis wurden ergänzende Aussagen zu allfälligen Anforderungen an die Rückführbarkeit von Meßergenbissen für folgende TRVB´s getroffen:

    - TRVB 123 S
    - TRVB 127 S
    - TRVB 152 S
    - TRVB S 155
    - TRVB 158 S

    Diese sind von der Homepage des TRVB-Arbeitskreises für Sie kostenlos downloadbar unter:
    www.bundesfeuerwehrverband.at/service/trvb-ak/trvb-ak_news

    Zusammengefasst ist zu sagen, dass an allfällige Messungen, mit Ausnahme der Schalldruckpegelmessung gemäß TRVB 158 S, keine Anforderungen an die Rückführbarkeit der Messergebnisse gestellt werden.

    Die einzelnen Zertifizierungsprogramme des VB-Cert wurden ebenso bezüglich dieser Entscheidungen aktualisiert und liegen im Downloadbereich für Sie bereit.



  • Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen und Brandfallsteuerungen
    Speziell: Verlegung von Kabeln und/oder die Montage von Meldersockeln und Gehäusen


    In der ÖNORM F 3070 wird gefordert, dass die entsprechende Leistung der einzelnen Bearbeitungsphasen - Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen und Brandfallsteuerungen - durch ausschließlich von hierfür zertifizierte Fachfirmen durchgeführt werden dürfen.

    Eine Ausnahme von dieser Anforderung ist jedoch, dass die Verlegung von Kabeln sowie die Montage der Melder und Signalgeräten auch an
    NICHT-zertifizierte Sub-Unternehmen vergeben werden kann.

    Die Vergabe dieser Arbeiten an Sub-Unternehmen entbindet die zertifizierte Fachfirma jedoch nicht von ihrer Gesamtverantwortung für die durchgeführten Arbeiten!



  • Information zu Umbau, Ausbau und Instandhaltung von Altanlagen

 


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